Berg- und Alpprodukte schützen

Absatz sichern und fördern mit geschützten Berg- und Alpprodukten
Die Berg- und Alp-Verordnung schützt die Begriffe «Berg» und «Alp» auf Lebensmitteln und stellt damit sicher, dass nur zertifizierte Produkte in den Verkehr gelangen. Produkten aus den Bergzonen und von den Alpen eröffnet dies neue Marktchancen. Sie finden auf dieser Seite die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen.
Die Kontrolle gemäss Berg-und Alp-Verordnung kann gleichzeitig mit der jährlichen Überprüfung der Einhaltung des ÖLN oder der Biokontrolle durchgeführt werden
Anmeldung_Kontrolle_Berg_und_Alp(PDF) | 261 KB |
Merkblatt_Dienstleistung_Berg-_und_Alpprodukte(PDF) | 215 KB |
Offizielle_Zeichen_BLW_für_Berg_und_Alpprodukte(PDF) | 3134 KB |
OIC_Berg_und_Alp(PDF) | 262 KB |
Richtlinien_Anwendung_offizielle_Zeichen_Berg_und_...(PDF) | 311 KB |
Verordnung_Berg_und_Alp(PDF) | 124 KB |
Warum_Berg_und_Alpprodukte_schützen(PDF) | 176 KB |
Weisung zur Berg- und Alpverordnung (BAIV, SR 910....(PDF) | 219 KB |